Sie erhalten in unseren Basen in Werder an der Havel bzw. Zehdenick eine ca. 3-stündige intensive Einweisung durch einen erfahrenen Skipper. Sie werden mit den technischen Details „Ihres“ Schiffes vertraut gemacht, verschiedene Manöver werden geübt und grundsätzliche Vorschriften sowie Sicherheitsbestimmungen werden vermittelt.
Sie lernen z.B. wie man die Leinen richtig festmacht, welche Verkehrszeichen wichtig sind und wo das Festmachen oder Ankern erlaubt ist und wo nicht. Anhand der Karte erhalten Sie weiterhin eine Einweisung in das Wasserrevier und bekommen so einen guten Überblick.
Die Wasserkarten für die jeweiligen Reviere befinden sich an Bord.
Für die Strecke von Werder/Havel bis Brandenburg/Havel und zurück, welche nicht führerscheinfrei befahrbar ist, können wir unseren Gästen einen Skipper bzw. Lotse zur Verfügung stellen, der Sie und Ihr Schiff dann übernimmt und in den Heimathafen oder bis zur Vorstadtschleuse Brandenburg/Havel bringt. Die Fahrtdauer für die Strecke beträgt ca. 3 Stunden und für die Überführung erheben wir ein Pauschale von 120,- € (inkl. Transfer des Lotsen).
Die Strecke von Brandenburg/Havel bis Havelberg (Untere Havel) ist mit dem von uns ausgestellten Charterschein befahrbar.
Auch ab unserer neuen Basis Marina Zehdenick an der Havel im Ruppiner Land, das die Schnittstelle zwischen den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bildet, haben unsere Gäste die Möglichkeit mit dem Charterschein zu einer Urlaubstörn aufzubrechen.
Chartern Sie ab der neuen Basis Marina Zehdenick unsere Pedro Marin 30 „Leander“ oder unsere Pedro Levanto 38 „Najade“ und entdecken Sie in Richtung Norden die Obere Havel-Wasserstraße bis zur Müritz.
Im Einzelnen führen wir hier wichtige Informationen zum Charterschein auf:
Die Kosten für den Charterschein betragen 70,- €
Charterschein- Bedingungen
- Die Charterbescheinigung ist eine amtlich anerkannte Bescheinigung, die das Führen eines gemieteten Sportbootes auch ohne den vorgeschriebenen Sportbootführerschein-Binnen zulässt.
- Die Bescheinigung gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Mietzeit.
- Der Charterschein ist keine Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten, kein Ersatz für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen und gilt nur solange das Boot gemietet ist.
Voraussetzungen für eine Charterbescheinigung sind:
- Eine ausführliche theoretische und praktische Einweisung (ca. drei Stunden) durch das Charterunternehmen.
- Die Charterbescheinigung gilt nur für gemietete Sportboote mit einer bestehenden Haftpflichtversicherung.
- Die Boote dürfen maximal 15 m Länge haben.
- Nur 12 Personen sind an Bord erlaubt.
- Eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h darf nicht überschritten werden.
An bestimmten Stellen gelten zusätzliche Bedingungen:
- Durchfahrt nur in der bezeichneten Fahrrinne.
- Fahrverbot ab Windstärke 4.
- Alle Personen müssen Rettungswesten tragen.
- Gefahren werden darf nur bei Tag.
- Nur teilweise an der Müritz-Elde-Wasserstraße: Telefonische Meldung beim Unternehmen nach der Durchfahrt und telefonischer Abruf über Befahrbarkeit beim Unternehmen vor Einfahrt (Wind, Wetter).





















